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Finanzplanung und Haushaltswirtschaft

Der Haushalt einer Kommunalverwaltung spiegelt deren finanzielle Lage wider.

Gemäß Vorschriften der hessischen Gemeindeordnung haben Kommunen einen Haushaltsplan zu Beginn sowie einen Jahresabschluss zum Ende eines jeden Haushaltsjahres aufzustellen. Haushaltsjahr ist dabei immer das Kalenderjahr.
Der Haushaltsplan enthält Vorhaben und finanzielle Darstellungen für das anstehende Jahr und ist somit die Grundlage einer jeden Haushaltswirtschaft.

Zu einer Auflistung der Haushaltspläne sowie der geprüften Jahresabschlüsse der Gemeinde Rimbach gelangen Sie hier.

Ansprechpartner

Frau Wagner
-Geschäftsbereichsleiterin-
Zimmer 205
Tel.: 06253 - 809-44
Fax: 06253 - 809-19
E-Mail schreiben

Herr Gölz
-stellv. Geschäftsbereichsleiter-
Tel.: 06253 - 809-30
Fax: 06253 - 809-19
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